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Allgemeine Geschäftsbedingung

DigitalBarron GmbH & Co. KG
Sachsenstraße 23
32052 Herford
Deutschland
nachfolgend: Anbieter

Allgemeiner Teil

Geltungsbereich und Gegenstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Anbieter
und dem Kunden geschlossen werden.
Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, dass der Anbieter
und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Sein Angebot richtet sich
ausschließlich an Unternehmer.
Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst unter anderem die Erstellung bzw. Entwicklung von Webseiten. Die
im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell
abgeschlossenen Vertrag.
Die Bezeichnung „Webseite“ in diesen AGB schließt alle Formen von Webseiten, wie z.B. auch Online-Shops, ein.
Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an
Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Anbieter bleibt
hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Anbieter wird Subunternehmer nicht einsetzen, sofern für ihn
ersichtlich ist, dass der Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

Vertragsschluss

Möchte der Kunde Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen, stellt er beim Anbieter zunächst eine Anfrage
mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und
Gewissen prüfen, ob die in der Anfrage beschriebenen Wünsche des Kunden vollständig, eindeutig, realisierbar,
frei von Widersprüchen und für die gewünschte Umsetzungsform geeignet sind und auf dieser Basis ein Angebot
erstellen. Der Anbieter wird jedoch keine rechtliche Überprüfung der Kundenwünsche vornehmen. Erst, wenn der
Kunde das Angebot des Anbieters annimmt, kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
Sofern das Angebot des Anbieters Entwürfe, Muster oder gestalterische Vorschläge enthält, jedoch kein Vertrag
zustande kommt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe, Muster, gestalterischen
Vorschläge oder ggf. der dazugehörigen Quellcodes, Kopien etc. Der Kunde hat in diesem Fall sämtliche Kopien
zu löschen, zu vernichten und/oder oder an den Anbieter herauszugeben.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennen, der den Auftrag begleitet und zur
Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls
einen solchen Ansprechpartner benennen.
Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28
DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung
der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden
Informationen, Daten (z.B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge
vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen.
Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte)
ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine
weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen
Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die
entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen.
Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende
Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten.
Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der
Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem
Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu
erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden
und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre
Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen
Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt
der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst.
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden
den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in
Rechnung stellen.

Abnahme

Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme von Werkleistungen in Schriftform zu verlangen. Der Kunde schuldet die
schriftliche Abnahme nur, wenn der Anbieter ihn hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt.
Der Anbieter und der Kunde legen die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB auf 2 Wochen ab
Mitteilung über die Fertigstellung des Werks fest, sofern nicht im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine
längere Abnahmefrist erforderlich ist, die der Anbieter dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern
sich der Kunde innerhalb der Abnahmefrist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert,
gilt das Werk als abgenommen.

Vergütung

Der Anbieter und der Kunde schließen eine individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung des Auftrages,
die sich grundsätzlich nach dem Angebot richtet.
Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem seine eigenen Kosten für
die Erbringung der Dienstleistung steigen. Kunden mit bestehenden Verträgen werden über die Preisanpassung
spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb
der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die Benachrichtigung über
die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens
hinweisen. Sofern der Kunde der Preisanpassung widerspricht, wird sein Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
der Preisanpassung außerordentlich gekündigt.

Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen inner- und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B.
Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat . Wird der Vertrag
nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 6 Monate.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim
Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese
Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung
von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im
Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung
unberührt.
Die Haftung des Anbieters für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet der Anbieter jeweils der Höhe nach begrenzt
auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit
oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme
einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende
Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen
Vertreter.
Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von
Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

Leistungen für Webseiten

Erstellung von Webseiten anhand agiler Methoden

Die Erstellung von Webseiten erfolgt anhand agiler Methoden, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
Gegenstand von zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträgen zur Erstellung von Webseiten
ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbindung
neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und / oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen
dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Verträge zur Erstellung von Webseiten sind Werkverträge im Sinne
von §§ 631 ff. BGB.
Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, sind die erstellten Webseiten für Mobilgeräte
optimiert.
Sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, sind die Erstellten Webseiten für alle gängigen Browser in ihrer
jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers).
Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL /
TLS) oder die Überlassung von Quellcodes, Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstiger Zusatzdokumentation
sind vom Anbieter nur dann zu erbringen, wenn dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart wurde.
Nach Fertigstellung der Webseite wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Wünsche einbringen, soweit diese vom
ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des
ursprünglichen Vertrags, wenn der Anbieter und der Kunde in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist
der Anbieter nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen / Positionen bzw. zur Erbringung der
vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert
vereinbart und vergütet werden.
Sofern der Anbieter und der Kunde keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen vereinbart haben, ist nach
Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseite verantwortlich. Der
Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung
veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

Erstellung von Webseiten mittels Lasten- und Pflichtenheft

Sofern die Erstellung einer Webseite unter Verwendung eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, gilt
abweichend von der vorangegangenen Ziffer Folgendes:
Neben den zwischen dem Anbieter und dem Kunden individualvertraglich geschlossenen Vereinbarungen wird der
Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen durch ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft
bestimmt. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die im Lastenheft beschriebenen
Vorstellungen des Kunden vollständig, eindeutig, realisierbar und frei von Widersprüchen sind. Der Anbieter wird
jedoch keine rechtliche Überprüfung der Kundenwünsche vornehmen. Sollte der Anbieter erkennen, dass sich die
im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird der Anbieter den Kunden
unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und / oder Anpassung
des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde wird in diesem Fall zu den Vorschlägen des Anbieters hinsichtlich des
Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich Stellung nehmen und schließlich die Inhalte des
Lastenhefts gegenüber dem Anbieter verbindlich schriftlich bestätigen. Sind sich der Anbieter und der Kunde
hinsichtlich des Lastenhefts einig, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.
Anhand des Lastenhefts erstellt der Anbieter ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und / oder
-gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach dessen Fertigstellung legt
der Anbieter dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das vom Anbieter erstellte
Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Der Anbieter verpflichtet sich
insoweit unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der
Kunde mit dem letzten Vorschlag des Anbieters endgültig nicht einverstanden, kann er das Vertragsverhältnis –
sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit
der Erstellung des Lasten- und / oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und / oder Aufwendungen des
Anbieters sind in diesem Fall vom Kunden angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen. Wird das Pflichtenheft vom
Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen dem Anbieter und dem Kunden
endgültig vereinbart. Jegliche Abweichungen von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen
Pflichtenhefts bedürfen schriftlicher Individualvereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden erstellt der Anbieter die Webseite unter Beachtung der
vereinbarten Vorgaben. Der Anbieter erbringt keine über die Vereinbarungen des Pflichtenhefts hinausgehende
Leistungen. Der Anbieter erbringt grundsätzlich auch keine Minderleistungen zu den im vom Kunden
abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen.
Der Anbieter stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte
und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich
widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeitund Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und / oder per E-Mail
zukommen zu lassen und / oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der
Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseite sind im Übrigen Gegenstand individualvertraglicher
Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

Erstellung des Impressums und der Datenschutzerklärung mit Generatoren

Sofern der Anbieter und der Kunde dies vereinbart haben, erstellt der Anbieter die Datenschutzerklärung und das
Impressum für die Webseite des Kunden. Hierzu verwendet der Anbieter Generatoren. Der Anbieter schuldet
hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung ist der
Kunde selbst verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung rechtzeitig, korrekt
und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z.B.
Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde sich
und den Anbieter selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf
hingewiesen, dass es dem Anbieter von Rechts wegen nicht erlaubt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem
Kunden zu erbringen.
Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder in der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde dem
Anbieter selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.
Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der
Webseite hat der Kunde beim Anbieter gesondert zu beauftragen, sofern individualvertraglich nicht etwas anderes
vereinbart wurde.

Wartung und Pflege von Webseiten

Nach der Fertigstellung einer Webseite und / oder einzelner Teile hiervon kann der Anbieter dem Kunden
Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. Der Anbieter kann auch die Wartung von
Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder der Anbieter zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der
Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Anbieters in Anspruch nehmen. Entsprechende
Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen.
Gegenstand der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene
Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version durch den Anbieter. Weitere
Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen des Anbieters kompatibel
sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch
eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht
gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder den
Anbieter gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
Der Anbieter haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des
Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters
liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
Die Wartung umfasst nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite, insbesondere
nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung, es sei denn, dass der Anbieter und der
Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Marketing und Content

SEO-Marketing

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich des SEO-Marketings, schuldet der Anbieter
im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener
Erfahrung des Anbieters das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder die vom Auftraggeber
ausdrücklich verlangt werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein
bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEODienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart
haben.
SEO-Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat
wieder abbestellt werden.

SEA-Kampagnen

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen, schuldet der Anbieter
im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer
Keywords und, nach Freigabe des Kunden, die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen).
Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B.
Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und
der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Der Anbieter hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz
im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Anbieter unterbreitet dem
Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte
Dritter, und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

Social Media Marketing

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von
Social-Media-Präsenzen, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages
und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.
Sofern der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben, erstellt der Anbieter ferner Social-MediaWerbeanzeigen für den Kunden; hierbei handelt es sich um Anzeigen, die speziell über das von der
entsprechenden Social-Media-Plattform hierfür bereitgestellte System erstellt werden. Der Anbieter schuldet
lediglich die Erstellung der Werbeanzeigen auf Grundlage des individuellen Kundenwunsches. Bestimmte
Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen) werden hingegen nicht geschuldet.
Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. Der Anbieter wird diese
Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass es dem Anbieter nicht erlaubt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch
feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen
solcher Inhalte verweigern.
Neben der Erstellung der Social-Media-Pages kann auch das Posten im Namen und unter dem Namen des
Kunden (sog. Ghost Posting) durch den Anbieter vereinbart werden. Der Anbieter ist in der inhaltlichen
Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von
Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber.
Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind Gegenstand individualvertraglicher
Vereinbarungen.
Der Anbieter ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich Auftragsverarbeiter des Kunden.

Content-Marketing und Pressemeldungen

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde ein professionelles Content Marketing (Texterstellung/Copywriting) und /
oder die Erstellung von Pressemeldungen, richtet sich die Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den
Vorgaben des angenommenen Angebotes.
Die Inhalte der Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt
wurde, wird der Anbieter die erstellten Texte dem Kunden zur Durchsicht und Freigabe übersenden. Es wird bei
Pressemeldungen nach erfolgter Freigabe ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien
übermittelt werden sollen.
Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu.
Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind
nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Sofern der Anbieter mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (z.B. Online- oder Printmedien) beauftragt
wurde, wird der Anbieter nur Texte publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der
Freigabe entdeckt werden, haftet der Anbieter ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift
„Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung“.

Beratung und Consulting

Beratungsleistungen

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im
Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des Beratungsgegenstandes nach bestem
Wissen und Gewissen. Es wird insbesondere keine Rechtsberatung geschuldet.
Bei Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes
Ergebnis wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der
Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Marktbeobachtung

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich der Marktbeobachtung, schuldet der
Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Marktbeobachtungsmaßnahmen, die vorab mit
dem Kunden abgestimmt wurden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein
bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) kann basierend auf der Marktbeobachtung nicht zugesichert werden,
es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.

Gestaltung und Design

Logogestaltung und -Konzeption

Der Anbieter übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden dessen Logogestaltung- und Konzeption. Hierzu stellt
der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm
gewünschten Logos. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar.
Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und
Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die
Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der
Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch
den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Logogestaltung und -Konzeption, findet ausdrücklich keine Überprüfung
der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen oder sonstigen Schutzrechte oder der Eintragungsfähigkeit
durch den Anbieter statt.
Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts
erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur
Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch
entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
Soweit der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, steht dem Kunden das Recht auf zwei
Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und
Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der
Kunde nach der zweiten Korrekturschleife weitere Änderungen, kann der Anbieter dem Kunden diese gegen ein
zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.
Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters
weder im Original noch verändert durch den Kunden genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des
Werks auffordern. Die Logogestaltung- bzw. Konzeption wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat
zugesandt.
Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf den erstellten Werken
ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
Die Vergütung für die Logogestaltung- und Konzeption ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung
zwischen den Parteien.
Der Anbieter räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine
Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

Video und Fotografie

Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erstellung professioneller Videos und Fotografien, ergeben sich die
im Einzelnen vereinbarten Leistungen aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell
geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen
Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots durch en Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden
nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit,
insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf
Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme
des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Der Anbieter und der Kunde
erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die
ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Der Anbieter schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines
Werks, das nach eigener Erfahrung und Einschätzung des Anbieters den Wünschen des Kunden entspricht.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der
Bildbearbeitung bzw.Videobearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien bzw. Videos zu;
eine Neuerstellung der Fotografien bzw. Videos ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der
künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen
Sofern der Kunde für die Erstellung der Videos oder der Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen
Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die
Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-ReleaseVerträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des
Werks auffordern.
Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf den erstellten Werken
ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde
grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe
der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.

Print-Design

Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist grundsätzlich die
Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern,
Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen
dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Die
im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell
geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen
Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des
Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen
Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und
Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot
erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter
und dem Kunden zustande.
Nach Beauftragung werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem Briefing besprochen und die
Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom
ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen
Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist der Anbieter nur zur Herstellung der
im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart
und vergütet werden.
Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des
Werks auffordern.
Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus
weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts
erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter
Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine
verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Anbieter gegenüber dem Kunden in
keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem
Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet der Anbieter
bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die
Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer
bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign).

Entwicklung und Programmierung

Entwicklung von Apps

Gegenstand von App-Entwicklungsverträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist grundsätzlich die
Neuentwicklung mobiler Apps unter Beachtung der technischen und / oder inhaltlichen und / oder gestalterischen
Vorgaben des Kunden. Die Entwicklung erfolgt grundsätzlich anhand agiler Methoden.
Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen und die Vergütung ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und
dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit
einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten App-Funktionen. Diese Anfrage stellt eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage
beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit,
Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage
hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein
Werkvertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
Der Anbieter kann frei entscheiden, anhand welcher technischen Standards die App erstellt wird, solange die
gewählten technischen Standards dem Stand der Technik entsprechen und der Anbieter und der Kunde nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von
Tools (z.B. Analyse), Zertifikaten (z.B. Verschlüsselung), die Überlassung der Entwicklungs-, Anwendungs- oder
sonstigen Dokumentation sowie die Überlassung von Quellcodes ist nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und
der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen werden alle Apps für den Download innerhalb des Apple-AppStores
und des Google-PlayStores konzipiert. Die Programmierung für andere App-Stores wird nur geschuldet, wenn der
Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass App-Stores in der Regel alle Apps prüfen, bevor sie diese zu ihren Shops
zulassen. Das Ergebnis dieser Prüfungen ist teilweise schwer vorhersehbar, da die Aufnahme- und
Prüfungsbedingungen der App-Stores nicht immer transparent sind. Der Anbieter kann daher nicht garantieren,
dass eine fertig programmierte App vom jeweiligen App-Store-Betreiber auch in den App-Store aufgenommen
wird. Sollte aufgrund der Ablehnung eine Nachbearbeitung der App erforderlich werden, sind die hieraus
resultierenden Kosten vom Kunden zu tragen, es sei denn, die App wurde vom App-Store aufgrund eines vom
Anbieter schuldhaft verursachten Fehlers (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) nicht zugelassen; für die Nachbearbeitung
wird der Anbieter dem Kunden ein gesondertes Angebot unterbreiten.
Der Kunde erhält, sofern nicht anders individualvertraglich festgelegt, ein einfaches, nicht übertragbares
Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Bestandteile
und Elemente (z.B. Module, Vorlagen und Tools) entpersonalisiert auch für andere Projekte zu verwerten.
Updates und Anpassungen an neue Betriebssysteme sind nur geschuldet, wenn und soweit sie vertraglich
vereinbart wurden.

Schlussbestimmungen

Rechteeinräumung/Eigenwerbung

Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden räumt der Anbieter dem Kunden den
entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein.
Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das
Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen.
Insbesondere ist der Anbieter dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf
allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem
Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Ferner ist der Anbieter berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im
Impressum der vom Anbieter erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein
Entgeltanspruch zusteht.

Vertraulichkeit

Der Anbieter wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere Druckunterlagen, Layouts,
Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und
solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte
Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln.
Der Anbieter verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw.
Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), welche Zugang zu den
vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

Sonstiges

Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz
des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche
Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der
Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter
Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Kunden mit bestehenden Verträgen werden hierüber spätestens
zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der
Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die Benachrichtigung über die
beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens
hinweisen. Sofern der Kunde der Änderung widerspricht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.


Stand: 01.02.2021

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